Was die neuen EU-Regeln bringen im Überblick.
Im Oktober 2023 hat die EU eine komplett neue Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet — die sogenannte CCD II (Consumer Credit Directive II). Sie ersetzt die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2008 und muss bis zum 20. November 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. In Deutschland geschieht das über ein neues Gesetz, das Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz (AbsFinAG), dessen Entwurf seit September 2025 im Gesetzgebungsverfahren liegt.
Die neue Richtlinie reagiert auf Entwicklungen, die es 2008 noch nicht gab: Online-Kredite, die in Sekunden abgeschlossen werden. Buy-now-pay-later-Dienste, die bei jedem zweiten Online-Kauf angeboten werden. Und eine Kreditwerbung, die immer aggressiver geworden ist. Die wichtigsten Änderungen betreffen vier Bereiche.
Buy-now-pay-later wird erstmals reguliert. Dienste wie Klarna, PayPal Ratenzahlung oder Amazon Monatsabrechnung fielen bisher weitgehend nicht unter die Kreditregulierung. Das ändert sich: Ab November 2026 müssen auch diese Anbieter eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen, vorvertragliche Informationen bereitstellen und ein Widerrufsrecht einräumen. Für Verbraucher bedeutet das mehr Schutz vor unbedachten Ratenkäufen — und für manche eine strengere Prüfung, wo vorher keine stattfand.
Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird verschärft.Finanzierungspartner müssen künftig noch genauer prüfen, ob ein Kredit zur finanziellen Situation des Kunden passt. Die neuen Regeln schreiben vor, dass die Prüfung auf „notwendigen, ausreichenden und verhältnismäßigen" Informationen basieren muss — also auf echten Einkommens- und Ausgabendaten, nicht auf oberflächlichen Annahmen. Wenn der Finanzierungspartner die Prüfung fehlerhaft durchführt, darf er den Vertrag nicht nachträglich zu Ihrem Nachteil ändern — das Risiko liegt beim Kreditgeber, nicht bei Ihnen.
Kreditverträge werden vollständig digital möglich.Bisher verlangt das deutsche Recht für Verbraucherkredite die Schriftform (§ 492 BGB) — also eine handschriftliche oder qualifiziert elektronische Unterschrift. Die neue Richtlinie ermöglicht den Abschluss in Textform: Eine E-Mail-Bestätigung oder ein Klick im Online-Portal genügt. Das beseitigt den letzten großen Medienbruch im digitalen Kreditprozess. Kein Ausdrucken, Unterschreiben und Einscannen mehr.
Der Geltungsbereich wird deutlich erweitert.Kleinkredite unter 200 € waren bisher ausgenommen — das fällt weg. Auch zinsfreie Darlehen und Kurzfristkredite unter drei Monaten fallen künftig unter die Regulierung. Die Obergrenze steigt von 75.000 € auf 100.000 €. Damit werden deutlich mehr Finanzprodukte erfasst als bisher.
Was sich für Kreditnehmer ändert konkret für Sie.
Bessere Informationen vor Vertragsabschluss. Das bisherige Europäische Standardinformationsblatt wird überarbeitet und muss klarer, verständlicher und besser vergleichbar werden. Finanzierungspartner müssen Ihnen zusätzlich eine persönliche Erklärung geben, ob der Kredit zu Ihrer Situation passt — nicht nur ein Formular aushändigen, sondern aktiv erklären.
Widerrufsrecht bleibt, wird aber gedeckelt. Die 14-tägige Widerrufsfrist bleibt bestehen. Neu ist: Der Widerruf muss auch digital möglich sein (per E-Mail oder im Online-Portal). Und es gibt jetzt eine absolute Obergrenze: Selbst wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, endet das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. Das sogenannte „ewige Widerrufsrecht", das bei fehlerhafter Belehrung bisher zeitlich unbegrenzt galt, wird damit für neue Verträge abgeschafft.
Vorzeitige Rückzahlung bleibt günstig. Die Obergrenzen für die Vorfälligkeitsentschädigung bleiben bei 1 % (Restlaufzeit über 12 Monate) bzw. 0,5 % (Restlaufzeit unter 12 Monate). Die neue Richtlinie stellt zusätzlich klar, dass keine weiteren Gebühren erhoben werden dürfen — nur die gesetzlich geregelte Entschädigung.
Schutz bei automatisierten Entscheidungen. Wenn ein Finanzierungspartner Ihren Kreditantrag automatisiert ablehnt (also per Algorithmus statt durch einen Menschen), haben Sie künftig das Recht auf eine menschliche Überprüfung, eine Erklärung der Entscheidung und die Möglichkeit, Ihre Sicht darzulegen. Das ist besonders relevant bei Online-Sofortkrediten, wo die Entscheidung bisher oft ohne Erklärung und ohne Einspruchsmöglichkeit fiel.
Für Krevado-Kunden was sich nicht ändert.
An der Zusammenarbeit mit Krevado ändert sich durch die neue Richtlinie wenig — weil wir die meisten der neuen Standards ohnehin bereits erfüllen. Wir prüfen sorgfältig, welcher Finanzierungspartner zu Ihrer Situation passt, statt Ihre Anfrage blind zu streuen. Sie erhalten alle Informationen transparent, bevor Sie sich entscheiden. Und Ihre Anfrage bleibt unverbindlich, bis Sie einen Vertrag unterschreiben.
Was sich positiv verändern wird: Der digitale Kreditabschluss wird einfacher, weil die Schriftform-Pflicht wegfällt. Und die strengeren Prüfungsstandards für Buy-now-pay-later-Anbieter sorgen dafür, dass weniger Menschen unbemerkt in eine Schuldenspirale geraten — was langfristig auch die Kreditwürdigkeit der Gesamtbevölkerung stabilisiert.