Was ist die Haushaltsrechnung einfach erklärt.
Bevor ein Finanzierungspartner einen Kredit vergibt, prüft er, ob Sie sich die monatliche Rate leisten können. Dafür erstellt er eine Haushaltsrechnung — eine standardisierte Gegenüberstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Was am Ende übrig bleibt, ist Ihr frei verfügbares Einkommen. Daraus muss die neue Kreditrate bedient werden können, und es muss ein Puffer bleiben.
Die Rechnung folgt einer klaren Struktur: Ihr anrechenbares Nettoeinkommen minus einer Pauschale für Lebenshaltungskosten, minus Ihrer Warmmiete, minus aller bestehenden Kreditverpflichtungen. Was übrig bleibt, ist der Spielraum für eine neue Rate.
Entscheidend: Die Finanzierungspartner rechnen nicht mit Ihren tatsächlichen Ausgaben. Stattdessen setzen sie Pauschalen an — standardisierte Beträge, die den durchschnittlichen Lebensbedarf abdecken sollen. Für eine Einzelperson liegen diese Pauschalen typischerweise bei 600–900 € im Monat, für jede weitere erwachsene Person im Haushalt bei 200–350 €, für jedes Kind bei 200–250 €. Die genauen Werte variieren je nach Finanzierungspartner, aber die Größenordnung ist überall ähnlich.
Das hat eine wichtige Konsequenz: Auch wenn Sie sparsam leben und Ihre tatsächlichen Ausgaben unter der Pauschale liegen, wird trotzdem mit der Pauschale gerechnet. Die Finanzierungspartner sind durch EU-Richtlinien (EBA Guidelines on Loan Origination) und BaFin-Vorgaben (MaRisk) verpflichtet, bei der Kreditwürdigkeitsprüfung konservativ zu rechnen. Eine individuelle Absenkung der Pauschale ist bei Ratenkrediten praktisch nicht möglich.
Was zählt als Einkommen — und was nicht im Detail.
Nicht jeder Euro, der auf Ihrem Konto eingeht, wird von den Finanzierungspartnern als Einkommen anerkannt. Bei variablen Gehaltsbestandteilen wird ein Abschlag von 30–50 % angesetzt, weil diese Zahlungen nicht garantiert sind. Das Grundgehalt aus einem unbefristeten Vertrag wird dagegen zu 100 % gezählt.
| Einkommensart | Anrechnung | Anmerkung |
|---|---|---|
| Nettogehalt (unbefristet) | 100 % | Durchschnitt der letzten 3 Monate |
| Nettogehalt (befristet) | 100 %, aber eingeschränkt | Kreditlaufzeit oft auf Vertragsdauer begrenzt |
| Überstunden / Schichtzulagen | 50–70 % | Muss über 6–12 Monate dokumentiert sein |
| Weihnachts- / Urlaubsgeld | 50–80 % (auf 12 Mon. verteilt) | Nur wenn vertraglich garantiert |
| Kindergeld (250 €/Kind) | 100 % | Staatlich garantiert |
| Rente / Pension | 100 % | Wie Gehalt behandelt |
| Mieteinnahmen | 60–80 % der Kaltmiete | Abschlag für Leerstand und Instandhaltung |
| Nebeneinkünfte / Freelance | 50–70 % | Durchschnitt der letzten 2–3 Jahre, Steuerbescheide nötig |
| Elterngeld | Teilweise oder gar nicht | Temporäre Leistung, stark abgewertet |
Auf der Ausgabenseite zählt alles, was eine regelmäßige Verpflichtung darstellt. Laufende Kreditraten werden vollständig abgezogen — ebenso Leasingraten und Unterhaltszahlungen. Was viele nicht wissen: Auch Ihr Dispo und Ihre Kreditkarte können die Rechnung belasten, selbst wenn Sie sie kaum nutzen.
Bei einem genutzten Dispo von 3.000 € rechnen viele Finanzierungspartner mit einer sogenannten synthetischen Rate von etwa 5 % des genutzten Betrags — das sind 150 € monatliche Belastung, die Ihre Rechnung verschlechtert, ohne dass Sie tatsächlich 150 € im Monat zahlen. Noch überraschender: Manche Finanzierungspartner rechnen sogar ungenutzte Kreditkartenlimits als potenzielle Verpflichtung ein — 2–5 % des Rahmens pro Monat. Eine Kreditkarte mit 5.000 € Limit, die Sie nie benutzen, kann Ihre Haushaltsrechnung um 100–250 € pro Monat verschlechtern.
Fünf Dinge, die Ihre Rechnung verbessern vor der Anfrage.
1. Dispo ausgleichen. Der Dispo ist der größte versteckte Belastungsfaktor. Wenn Sie Ersparnisse haben, gleichen Sie Ihr Girokonto aus, bevor Sie den Kreditantrag stellen — und zwar mindestens einen vollen Kontoauszugszeitraum vorher. Ein Konto, das zum Zeitpunkt der Prüfung im Plus ist, macht einen erheblichen Unterschied.
2. Ungenutzte Kreditkarten kündigen. Jede offene Kreditlinie — auch wenn der Saldo null ist — kann als potenzielle Belastung gewertet werden. Kündigen Sie Karten, die Sie nicht aktiv brauchen, mindestens vier bis sechs Wochen vor dem Kreditantrag, damit die Schließung in der Schufa erfasst ist. Der kurzfristig leicht negative Effekt auf den Schufa-Score (Verlust positiver Historie) wird durch die bessere Haushaltsrechnung mehr als ausgeglichen.
3. Kleine Kredite zusammenfassen. Drei laufende Kredite mit je 150 € Rate belasten Ihre Rechnung mit 450 €. Eine Umschuldung zu einem einzigen Kredit mit vielleicht 350 € Rate befreit sofort 100 € monatlichen Spielraum. Nebeneffekt: weniger Schufa-Einträge, saubereres Profil.
4. Den richtigen Zeitpunkt wählen. Wenn Sie in der Probezeit sind, warten Sie nach Möglichkeit, bis sie vorbei ist. Einkommen während der Probezeit wird von vielen Finanzierungspartnern stark abgewertet oder gar nicht akzeptiert. Gleiches gilt für befristete Arbeitsverträge: Sobald Ihr Vertrag entfristet wird, verbessert sich Ihre Rechnung erheblich. Auch eine Gehaltserhöhung hat unmittelbaren Effekt — stellen Sie den Antrag erst, wenn die neue Gehaltsabrechnung vorliegt.
5. Einen Mitantragsteller hinzufügen. Ein zweiter Kreditnehmer — zum Beispiel Ihr Partner oder ein Elternteil — verdoppelt im besten Fall die Einkommensseite der Rechnung. Die Pauschale steigt nur um 200–350 € für die zweite Person, das zusätzliche Einkommen aber oft um ein Vielfaches. Wichtig: Der Mitantragsteller haftet vollständig und gleichberechtigt für den Kredit. Das ist keine Formsache, sondern eine echte finanzielle Verpflichtung, die beide Seiten bewusst eingehen sollten.